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Empfang des Vorstandes der UCCA durch Herrn Bundespräsident Dr. Heinz Fischer

am 2008-01-28

Herr Bundespräsident Dr. Heinz Fischer inmitten der Vorstandsmitglieder der UCCA

Honorarkonsuln zu Besuch bei Bundespräsident Dr. Heinz Fischer

 

Der Vorstand der „Union des Consularischen Corps in Österreich (UCCA)“ war am 28.1.2008 zu einem Besuch bei Herrn Bundespräsident Dr. Heinz Fischer geladen, um dem HBP über die Tätigkeitsschwerpunkte sowie Arbeitsbedingungen der in Österreich ehrenamtlich tätigen Konsuln zu berichten.

 

Nachdem der HBP die Mitglieder des Vorstandes einzeln begrüßt hatte, erläuterte UCCA-Präsident Hon. Generalkonsul Dr. Wolfgang Breitenthaler die derzeit geltenden Rahmenbedingungen der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben und Pflichten in Österreich.

 

Der HBP zeigte sich durch allgemeine, aber auch spezielle, länderspezifische Fragen gut informiert und interessiert sowie stellte fest, daß auch er bereits die wertvollen Dienste österreichischer Honorarkonsuln im Ausland schätzen gelernt hatte sowie ermunterte die anwesenden Honorarkonsuln, ihre ehrenamtliche konsularische Tätigkeit auch im Interesse Österreichs weiterhin aktiv auszuüben und somit eine wertvolle formelle und informelle Brückenfunktion zu den Entsendestaaten zu bilden.

 

Seitens des UCCA-Vorstandes beteiligten sich an der angeregten Diskussion bzw. waren anwesend Generalsekretär Hon. Konsul Dr. Peter Freissler, Schatzmeister Hon. Generalkonsul Komm.-Rat Alfred Chyba, Vize-Präsident Hon. Generalkonsul Mag. Richard Kwizda, Ehrenpräsident Hon. Generalkonsul Dr. Petrus Zehndorfer, Stv. Generalsek. Hon. Konsulin Christiane Knoblich, Stv. Schatzmeister Hon. Konsul DI Wolfgang Meixner, Hon. Generalkonsul Dr.h.c. Günther Hödl, Hon. Konsul Mag. Peter Stania,  Hon. Konsul Ing. Lothar Wolff und Hon. Vizekonsul Eduard Schüssler.

 

Dieser erste Besuch des UCCA-Vorstandes in Vertretung aller Mitglieder der UCCA beim HBP wird in Zukunft eine neue Basis der Zusammenarbeit im Interesse fruchtbarer Kooperation zwischen den in Österreich akkreditierten Honorarkonsuln und dem Herrn Bundespräsidenten bzw. der Präsidentschaftskanzlei  begründen.

 

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